Rechtsprechung
BFH, 05.10.2004 - X B 31/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision im finanzgerichtlichen Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Hinweispflicht auf die Bindungswirkung einer Verständigung in der Niederschrift der tatsächlichen Verständigung - ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Tatsächliche Verständigungen bedürfen keiner besonderen Form
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 10.02.2004 - 5 K 7409/02
- BFH, 05.10.2004 - X B 31/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.10.2003 - X B 52/03
Divergenzrüge
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - X B 31/04
Insofern rügt der Kläger materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des Urteils des Finanzgerichts (FG), womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80). - BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95
Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen …
Auszug aus BFH, 05.10.2004 - X B 31/04
Durch die Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass tatsächliche Verständigungen einer besonderen Form nicht bedürfen, sondern der Nachweis des Abschlusses einer tatsächlichen Verständigung auch durch andere Beweismittel geführt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625).